Um einen Vaterschaftstest durchzuführen, der bei einer juristischen Auseinandersetzung herangezogen werden kann, hat auch die Bundesärztekammer klare Richtlinien geschaffen. Da bei dieser Art zur Bestimmung der Vaterschaftsanerkennung mittlerweile die Ärzte eine noch wichtigere Rolle einnehmen, geben die entsprechenden Richtlinien für alle Beteiligten klaren Rahmenbedingungen vor, um die anfallenden Vaterschaftstest Kosten nicht umsonst zu entrichten.
Wer den Antrag auf einen Vaterschaftstest stellen darf
Grundsätzlich wird die Beantragung eines Tests von Privatpersonen ebenso wie von Behörden oder gerichtlichen Instanzen in Auftrag gegeben. Im ersten Fall liegt ein privates Interesse an der Vaterschaftsanerkennung vor, falls z.B. eine aktuell falsche Vaterschaft vermutet wird. Nach der aktuell gültigen Rechtsgrundlage in Deutschland darf es nur wenige, trifftige Gründe geben, warum ein Familiengericht ein solches Gesuch einer Privatperson ablehnt. Sollte kein potenzieller Vater die Bereitschaft zu einer Vaterschaftsanerkennung mitbringen, kann diese auch gerichtlich angeordnet werden. Dies dient vor allem dem Zweck, Mutter und Kind eine finanzielle und soziale Grundlage zu schaffen.
Wozu Ärzte beim Vaterschaftstest angehalten sind
Die Bundesärztekammer weist alle Mediziner darauf hin, dass vor der Durchführung eines Vaterschaftstests ein Gespräch mit der entsprechenden Person zu führen ist. Hierbei sollen sämtliche Risiken des Eingriffs deutlich gemacht werden, die sich z.B. auch in sozialer Hinsicht in einem aktuell intakten Familienleben ergeben könnten. Zur juristischen Absicherung muss der Patient für den Vaterschaftstest eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, ohne die ein rechtschaffenes Labor nicht tätig werden darf. Zur Reduzierung der Vaterschaftstest Kosten kann der Laborpartner frei gewählt werden, die Entnahme der DNA durch den Arzt ist anzuraten, auch wenn andere Zeugen für diesen Akt erlaubt sind.
Weitere Anweisungen für Ärzte durch die Bundesärztekammer
Die Entnahme der DNA kann durch den Arzt über den Speichel des Patienten erfolgen, deutlich gängiger in der medizinischen Praxis ist jedoch die Untersuchung anhand von entnommenem Blut. Die DNA-Samples sind hiernach in Gegenwart des Anfragenden zu beschriften und werden in Folge durch den Arzt versandt. Für eine spätere Verwendbarkeit bei der juristischen Vaterschaftsanerkennung ist es sogar zwingend erforderlich, dass ein Arzt oder ein anderer, neutraler Zeuge für die Übermittlung der Daten und der DNA-Probe aktiv wird – der Patient selbst darf aufgrund der Gefahr einer Manipulation diese Schritte nicht selbst durchführen.
Die Vaterschaftstest Kosten gemeinsam mit dem Patienten reduzieren
Sowohl der behandelnde Arzt als auch der Patient sollten darauf achten, dass sich die Vaterschaftstest Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten. Wer freiwillig oder auf juristische Vorschrift hin eine Vaterschaftsanerkennung durchführt und hierfür einen Vaterschaftstest in Auftrag gibt, sollte daher bereits im Vorfeld einen Überblick über Labore gewinnen, die einen solchen Vaterschaftstest durchführen. Auch als Arzt kann eine entsprechende Information für alle Patienten hilfreich sein, um für diese die Vaterschaftstest Kosten zu reduzieren. Mit einem Partner wie Vaterschaftstests.de bleibt der Kostenfaktor bei einem Vaterschaftstest garantiert in einem überschaubaren Bereich.
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